1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Montageleistungen der Glaserei Kleimann gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
1.2 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen und schriftliche Auftragsbestätigungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Glaserei Kleimann deren Geltung ausdrücklich in Textform bestätigt.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und 30 Tage gültig, sofern im Angebot nichts Abweichendes angegeben ist.
2.2 Annahme des Angebots
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Gültigkeitsfrist unterzeichnet und an die Glaserei Kleimann zurücksendet (z. B. per Post oder als unterschriebener Scan per E-Mail).
2.3 Vertragsgrundlage
Mit der Annahme gilt ausschließlich der Inhalt des unterzeichneten Angebots als vereinbart. Eine gesonderte Auftragsbestätigung ist nicht erforderlich.
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Auftraggeber, das Angebot insbesondere hinsichtlich Anzahl, Maße, Ausführung, Farbe, Öffnungsrichtung und Zubehör auf Richtigkeit geprüft zu haben.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern im Angebot nichts Abweichendes angegeben ist.
3.2 Anzahlung bei Auftragserteilung
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe der Material- und Beschaffungskosten (Einkaufspreis) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
3.3 Teilzahlung bei Lieferung
Bei Lieferung der bestellten Bauelemente kann eine weitere Teilzahlung in Höhe von bis zu 30 % des Auftragswertes verlangt werden.
3.4 Schlusszahlung
Der Restbetrag ist bei Lieferung bzw. bei Montageaufträgen nach vollständiger Fertigstellung fällig.
3.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
3.6 Preisanpassungen bei Änderungen
Bei nachträglichen Änderungen von Maßen, Ausführungen oder Stückzahlen behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise vor.
4. Liefer- und Ausführungszeiten
4.1 Unverbindliche Termine
Angegebene Liefer- und Montagetermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
4.2 Beginn der Fristen
Liefer- und Ausführungsfristen beginnen erst, nachdem das unterzeichnete Angebot vorliegt und eine vereinbarte Abschlagszahlung eingegangen ist.
4.3 Verzögerungen
Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Materiallieferengpässe oder Umstände, die nicht von der Glaserei Kleimann zu vertreten sind, verlängern die Liefer- und Ausführungsfristen entsprechend.
4.4 Schadensersatz bei Verzögerung
Schadensersatzansprüche wegen der Nichteinhaltung unverbindlicher Termine sind ausgeschlossen.
5. Montage und Baustellenvoraussetzungen
5.1 Leistungsumfang der Montage
Unsere Montage umfasst die fachgerechte Befestigung der Elemente sowie den Einbau nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zwischen Baukörper und Bauelement.
5.2 Zugänglichkeit der Baustelle
Die Baustelle muss bei Montagebeginn frei zugänglich sein. Die Stockwerke müssen über Treppen erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, hat der Auftraggeber geeignete Zugangs- oder Hebemöglichkeiten (z. B. Gerüst, Hebebühne) bereitzustellen.
5.3 Hebe- und Montagehilfen
Erforderliche Hebe- oder Montagehilfen (z. B. Glaslifter, Krane) sind nicht im Angebotspreis enthalten und werden, soweit notwendig, gesondert berechnet.
5.4 Schutz angrenzender Bauteile
Für unvermeidbare Schäden an Fensterbänken, Fliesen, Putz, Tapeten oder ähnlichen Bauteilen, die im Zuge der fachgerechten Demontage oder Montage entstehen, übernimmt die Glaserei Kleimann keine Haftung.
5.5 Leitungen und verdeckte Bauteile
Beschädigungen an verdeckten Strom-, Wasser- oder sonstigen Leitungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern deren Verlauf vor Beginn der Arbeiten nicht eindeutig bekannt gegeben wurde.
5.6 Maßaufnahme und Bestellmaße
Die bei der Maßaufnahme ermittelten Maße dienen als Richtwerte. Aus technischen und montagebedingten Gründen werden bei der Bestellung systembedingt Abzüge vorgenommen (in der Regel ca. 20 mm in Breite und Höhe). Maßgeblich für die Ausführung sind ausschließlich die Bestellmaße. Die daraus resultierenden geringeren Fenster- bzw. Glasabmessungen stellen keinen Mangel dar.
6. Abnahme
6.1 Mitteilung der Fertigstellung
Die Glaserei Kleimann informiert den Auftraggeber über die Fertigstellung der Leistungen. Die Mitteilung kann auch durch Übersendung der Schlussrechnung erfolgen.
6.2 Abnahme durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen nach Fertigstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
6.3 Abnahme durch Nutzung oder Fristablauf
Nimmt der Auftraggeber die Leistungen in Gebrauch oder erhebt er innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel 10 Werktage nach Mitteilung der Fertigstellung, keine Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
7. Gewährleistung und Mängelansprüche
7.1 Gesetzliche Gewährleistung
Für Lieferungen ohne Montage beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Für Lieferungen mit Montage an Bauwerken beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre.
7.2 Art der Nacherfüllung
Berechtigte Mängel werden innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften beseitigt, sofern der Mangel nicht auf unsachgemäße Nutzung oder äußere Einwirkungen zurückzuführen ist.
7.3 Ausschluss der Gewährleistung
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die insbesondere entstehen durch
- Fehlbedienung,
- unsachgemäße Nutzung,
- mechanische Beschädigungen,
- oder sonstiges Verschulden des Auftraggebers.
7.4 Eingriffe durch Dritte
Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn an den gelieferten oder montierten Bauelementen Änderungen oder Arbeiten durch den Auftraggeber oder durch nicht von der Glaserei Kleimann beauftragte Dritte vorgenommen wurden.
8. Oberflächenqualität von Glas und Bauelementen
8.1 Beurteilungsgrundlagen
Die Beurteilung der Oberflächenqualität von Glas und Bauelementen erfolgt nach den jeweils gültigen Richtlinien des Bundesverbands Flachglas e. V., des ift Rosenheim sowie den Vorgaben der VOB/C und den einschlägigen DIN-Normen, soweit diese anwendbar sind.
8.2 Maßstab der Sichtprüfung
Optische Beeinträchtigungen wie Schlieren, Kratzer oder Einschlüsse stellen keinen Mangel dar, wenn sie aus einer Entfernung von 3 Metern bei diffusem Tageslicht und senkrechter Betrachtung auf die Glasfläche nicht deutlich erkennbar sind.
8.3 Technisch bedingte Erscheinungen
Technisch oder materialbedingt unvermeidbare Erscheinungen, insbesondere Farbabweichungen, Spiegelungen, Verzerrungen oder Unterschiede in der Oberflächenstruktur, stellen keinen Mangel dar.
9. Technische Hinweise zu Lüftung, Glas und Nutzung
9.1 Lüftungspflicht
Der Einbau moderner, dichter Bauelemente erfordert ein angepasstes Lüftungsverhalten gemäß DIN 1946-6, um Schimmelbildung zu vermeiden. Die Erstellung eines Lüftungskonzepts ist durch einen Fachplaner vorzunehmen und nicht Bestandteil der Leistungen der Glaserei Kleimann.
9.2 Raumklima und Feuchtigkeit
Eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in den Räumen kann zu Kondensatbildung, Schimmel sowie zu Schäden an Bauelementen führen. Hierfür übernimmt die Glaserei Kleimann keine Haftung, sofern diese auf unzureichendes Lüftungs- oder Heizverhalten zurückzuführen sind.
9.3 Außenseitiger Glasbeschlag
Scheiben mit hohem Wärmeschutz können unter bestimmten Witterungsbedingungen auf der Außenseite beschlagen. Dies stellt keinen Mangel dar, sondern ist ein physikalisch bedingtes Qualitätsmerkmal.
9.4 Sichtbare Spuren
Sichtbare Spuren auf Glasflächen, wie z. B. Abdrücke von Saugern oder Walzen, stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Funktion oder Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen.
10. Haftung
10.1 Grundsatz
Die Glaserei Kleimann haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.2 Wesentliche Vertragspflichten
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Glaserei Kleimann auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
10.3 Ausnahmen
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.
11 Eigentumsvorbehalt
11.1 Eigentumsvorbehalt
Die von der Glaserei Kleimann gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum der Glaserei Kleimann.
11.2 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen.
11.3 Weiterverarbeitung und Einbau
Werden die gelieferten Waren in ein Gebäude eingebaut oder mit anderen Sachen verbunden, bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen, soweit dies rechtlich möglich ist.
12. Einbeziehung der AGB und Widerrufsbelehrung
12.1 Einbeziehung der AGB
Mit der Unterzeichnung des Angebots bestätigt der Auftraggeber, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Glaserei Kleimann erhalten, gelesen und verstanden zu haben.
12.2 Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern
Sofern dem Auftraggeber als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, bestätigt er mit der Unterzeichnung des Angebots, die Widerrufsbelehrung erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.
12.3 Einverständniserklärung
Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Auftraggeber mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
13. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
13.1 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Unternehmer oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, ist Gerichtsstand der Sitz der Glaserei Kleimann.
13.2 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt
14. Energieberatung und Förderungen
14.1 Energieberaterleistung
Für die Beantragung von Fördermitteln ist die Beauftragung eines Energieberaters erforderlich. Der Energieberater stellt dem Auftraggeber hierfür eine separate Rechnung, welche direkt vom Auftraggeber an den Energieberater zu begleichen ist.
14.2 Förderung und Rabatt
Sofern und soweit die Glaserei Kleimann im Rahmen einer zeitlich begrenzten Aktion eine Kostenübernahme oder einen Rabatt für den Energieberater anbietet, gilt Folgendes:
Nach Einreichung der Unterlagen werden 50 % der Kosten des Energieberaters im Rahmen der BAFA-Förderung erstattet.
Die verbleibenden 50 % übernimmt die Glaserei Kleimann als zusätzlichen Rabatt und zieht diesen Betrag direkt vom Angebot ab.
14.3 Hinweis zur Förderhöhe
Durch den gewährten Rabatt reduziert sich die förderfähige Gesamtsumme, wodurch sich die Höhe der Förderung entsprechend verringern kann. Eine Haftung für die tatsächliche Bewilligung oder Höhe der Förderung übernimmt die Glaserei Kleimann nicht.
15. Haustüren mit Glaselementen
15.1 Glasversicherung
Bei Haustüren mit Glaselementen im Türblatt wird der Abschluss einer Glasversicherung ausdrücklich empfohlen.
15.2 Austausch bei Glasschäden
Da das Glas bei diesen Türsystemen fest mit dem Türblatt verbunden ist, kann im Falle eines Glasschadens regelmäßig nur das gesamte Türblatt ausgetauscht werden. Ein separater Austausch des Glases ist technisch nicht möglich.
Glaserei Kleimann Meisterbetrieb
Aacherstraße 9, 78259 Mühlhausen-Ehingen, Deutschland
Tel.: 07733 / 9771555 · E-Mail: info@glaserei-kleimann.de
Stand 02.02.2026


