1. Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften sind Privatpersonen verpflichtet, Rechnungen für einen Zeitraum von
24 Monaten aufzubewahren – bezogen auf das Ende des jeweiligen Kalenderjahres.
2. Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Rechnungsdatum und gilt für das gesamte
Produkt. Innerhalb dieses Zeitraums werden fehlerhafte Produkte kostenfrei inklusive Reparatur ersetzt,
sofern der Mangel nicht auf unsachgemäße Nutzung oder äußere Einwirkungen zurückzuführen ist.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch:
- Fehlbedienung,
- unsachgemäße Nutzung,
- mechanische Beschädigungen,
- oder sonstiges Verschulden des Kunden.
3. Montageleistungen
Unsere Montage umfasst die fachgerechte Befestigung der Elemente mittels Mauerdübeln oder
Eindrehankern sowie die Montage gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik zwischen
Mauerwerk und Rahmen.
- Die Montage erfolgt ausschließlich durch geschulte, eigene Fachkräfte.
- Für Schäden an Innenfensterbänken, Fliesen, Putz oder Tapeten infolge der (schonend durchgeführten) Demontage übernehmen wir keine Haftung.
- Beiputz-, Malerarbeiten sowie Abdichtungsarbeiten im Außenbereich (z. B. zu Balkon- oder Terrassenbelägen) sind nicht Bestandteil unserer Leistungen.
- Beschädigungen an Stromleitungen, die während der Demontage auftreten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Zugänglichkeit der Baustelle:
Die Baustelle muss bei Montagebeginn frei zugänglich sein. Die Stockwerke müssen über Treppen
erreichbar sein. Falls keine Treppe vorhanden ist, hat der Auftraggeber ein geeignetes Fassadengerüst
bereitzustellen.
Hebe- und Montagehilfen:
Spezielle Hebe- oder Montagehilfen (z. B. Glaslifter, Krane) können je nach Stockwerk, Einbausituation oder
Elementgröße notwendig sein. Diese sind nicht im Angebotspreis enthalten und werden ggf. nach
technischer Prüfung vor Ort separat berechnet.
Hinweis zur Lüftungspflicht:
Der Einbau moderner Fenster macht ein angepasstes Lüftungsverhalten gemäß DIN 1946-6 erforderlich, um
Schimmelbildung zu vermeiden. Das Lüftungskonzept ist durch einen Fachplaner zu erstellen.
Scheiben mit hohem Wärmeschutz können außen beschlagen. Sichtbare Spuren (z. B. von Saugern oder
Walzen) stellen keinen Mangel dar.
4. Oberflächenqualität von Glas und Rahmen
4.1 Beurteilung von Glasoberflächen
Die Qualitätsbeurteilung erfolgt gemäß der Richtlinie des Bundesverbands Flachglas e. V. (“Visuelle Qualität
von Glas für das Bauwesen”).
Optische Beeinträchtigungen wie Schlieren, Kratzer oder Einschlüsse gelten nicht als Mangel, wenn sie aus
3 m Abstand bei diffusem Tageslicht und senkrechter Betrachtung (90° zur Glasfläche) nicht deutlich
erkennbar sind.
4.2 Beurteilung von Rahmenoberflächen
Fenster- und Türrahmen werden gemäß den Richtlinien des ift Rosenheim sowie den Vorgaben der VOB/C
(z. B. DIN 18355, DIN 18360) geprüft.
Kratzer, Farbabweichungen oder Unregelmäßigkeiten gelten nicht als Mangel, sofern sie aus ca. 1 m
Abstand bei üblicher Beleuchtung nicht deutlich sichtbar sind. Bewertet wird nur der im eingebauten Zustand
sichtbare Bereich.
4.3 Fertigungsbedingte Merkmale
Geringfügige produktionsbedingte Merkmale wie Schleifspuren oder leichte Kratzer sind kein
Reklamationsgrund, sofern sie im Rahmen der o. g. Prüfkriterien liegen.
4.4 Anerkennung der Beurteilungsmaßstäbe
Mit Vertragsabschluss und Abnahme der Ware erkennt der Auftraggeber diese Beurteilungskriterien an.
Reklamationen außerhalb dieser Maßstäbe sind ausgeschlossen.
5. Zahlungsbedingungen
- Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 40–50 % des Nettobetrags zzgl. 19 %
MwSt. fällig. - Bei Lieferung kann eine weitere Teilzahlung in Höhe von ca. 30 % anfallen.
- Der Restbetrag ist bei Lieferung bzw. bei Montageaufträgen nach Fertigstellung fällig.
Bei Änderungen von Maßen oder Stückzahlen behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.
6. Widerrufsrecht
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei der Lieferung individuell angefertigter
Produkte (z. B. maßgefertigte Fenster und Türen).
Da diese Artikel speziell für Ihre Anforderungen produziert werden, ist ein Rücktritt nach Bestellung
ausgeschlossen.
7. Auftrag und Abrechnung
Der Auftrag gilt erst mit Eingang der Anzahlung als verbindlich. Anschließend beginnt die Bearbeitung und
Produktion. Nach Abschluss der Leistungen erhalten Sie eine Schlussrechnung, in der die Anzahlung
berücksichtigt wird.
Bitte prüfen Sie Ihre Bestellung sorgfältig und kontaktieren Sie uns bei Unklarheiten vor Vertragsabschluss.
Mit Unterzeichnung des Angebots bestätigen Sie:
- die Richtigkeit der Angaben geprüft zu haben,
- die AGB sowie die Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden zu haben,
- und damit einverstanden zu sein.
Kleimann, Glaserei Meisterbetrieb
Aacherstraße 9, 78259 Mühlhausen-Ehingen, Deutschland
Tel.: 07733 / 9771555 · E-Mail: info@glaserei-kleimann.de


