Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Montageleistungen der Glaserei Kleimann gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.

1.2 Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen und schriftliche Auftragsbestätigungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Glaserei Kleimann deren Geltung ausdrücklich in Textform bestätigt.

2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Angebote

Unsere Angebote sind unverbindlich und 30 Tage gültig, sofern im Angebot nichts Abweichendes angegeben ist.

2.2 Annahme des Angebots

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Gültigkeitsfrist unterzeichnet und an die Glaserei Kleimann zurücksendet (z. B. per Post oder als unterschriebener Scan per E-Mail).

2.3 Vertragsgrundlage

Mit der Annahme gilt ausschließlich der Inhalt des unterzeichneten Angebots als vereinbart. Eine gesonderte Auftragsbestätigung ist nicht erforderlich.

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Auftraggeber, das Angebot insbesondere hinsichtlich Anzahl, Maße, Ausführung, Farbe, Öffnungsrichtung und Zubehör auf Richtigkeit geprüft zu haben.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern im Angebot nichts Abweichendes angegeben ist.

3.2 Anzahlung bei Auftragserteilung

Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe der Material- und Beschaffungskosten (Einkaufspreis) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

3.3 Teilzahlung bei Lieferung

Bei Lieferung der bestellten Bauelemente kann eine weitere Teilzahlung in Höhe von bis zu 30 % des Auftragswertes verlangt werden.

3.4 Schlusszahlung

Der Restbetrag ist bei Lieferung bzw. bei Montageaufträgen nach vollständiger Fertigstellung fällig.

3.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

3.6 Preisanpassungen bei Änderungen

Bei nachträglichen Änderungen von Maßen, Ausführungen oder Stückzahlen behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise vor.

4. Liefer- und Ausführungszeiten
4.1 Unverbindliche Termine

Angegebene Liefer- und Montagetermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

4.2 Beginn der Fristen

Liefer- und Ausführungsfristen beginnen erst, nachdem das unterzeichnete Angebot vorliegt und eine vereinbarte Abschlagszahlung eingegangen ist.

4.3 Verzögerungen

Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Materiallieferengpässe oder Umstände, die nicht von der Glaserei Kleimann zu vertreten sind, verlängern die Liefer- und Ausführungsfristen entsprechend.

4.4 Schadensersatz bei Verzögerung

Schadensersatzansprüche wegen der Nichteinhaltung unverbindlicher Termine sind ausgeschlossen.

5. Montage und Baustellenvoraussetzungen
5.1 Leistungsumfang der Montage

Unsere Montage umfasst die fachgerechte Befestigung der Elemente sowie den Einbau nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zwischen Baukörper und Bauelement.

5.2 Zugänglichkeit der Baustelle

Die Baustelle muss bei Montagebeginn frei zugänglich sein. Die Stockwerke müssen über Treppen erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, hat der Auftraggeber geeignete Zugangs- oder Hebemöglichkeiten (z. B. Gerüst, Hebebühne) bereitzustellen.

5.3 Hebe- und Montagehilfen

Erforderliche Hebe- oder Montagehilfen (z. B. Glaslifter, Krane) sind nicht im Angebotspreis enthalten und werden, soweit notwendig, gesondert berechnet.

5.4 Schutz angrenzender Bauteile

Für unvermeidbare Schäden an Fensterbänken, Fliesen, Putz, Tapeten oder ähnlichen Bauteilen, die im Zuge der fachgerechten Demontage oder Montage entstehen, übernimmt die Glaserei Kleimann keine Haftung.

5.5 Leitungen und verdeckte Bauteile

Beschädigungen an verdeckten Strom-, Wasser- oder sonstigen Leitungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern deren Verlauf vor Beginn der Arbeiten nicht eindeutig bekannt gegeben wurde.

5.6 Maßaufnahme und Bestellmaße

Die bei der Maßaufnahme ermittelten Maße dienen als Richtwerte. Aus technischen und montagebedingten Gründen werden bei der Bestellung systembedingt Abzüge vorgenommen (in der Regel ca. 20 mm in Breite und Höhe). Maßgeblich für die Ausführung sind ausschließlich die Bestellmaße. Die daraus resultierenden geringeren Fenster- bzw. Glasabmessungen stellen keinen Mangel dar.

6. Abnahme
6.1 Mitteilung der Fertigstellung

Die Glaserei Kleimann informiert den Auftraggeber über die Fertigstellung der Leistungen. Die Mitteilung kann auch durch Übersendung der Schlussrechnung erfolgen.

6.2 Abnahme durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen nach Fertigstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

6.3 Abnahme durch Nutzung oder Fristablauf

Nimmt der Auftraggeber die Leistungen in Gebrauch oder erhebt er innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel 10 Werktage nach Mitteilung der Fertigstellung, keine Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.

7. Gewährleistung und Mängelansprüche
7.1 Gesetzliche Gewährleistung

Für Lieferungen ohne Montage beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Für Lieferungen mit Montage an Bauwerken beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre.

7.2 Art der Nacherfüllung

Berechtigte Mängel werden innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften beseitigt, sofern der Mangel nicht auf unsachgemäße Nutzung oder äußere Einwirkungen zurückzuführen ist.

7.3 Ausschluss der Gewährleistung

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die insbesondere entstehen durch

  • Fehlbedienung,
  • unsachgemäße Nutzung,
  • mechanische Beschädigungen,
  • oder sonstiges Verschulden des Auftraggebers.
7.4 Eingriffe durch Dritte

Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn an den gelieferten oder montierten Bauelementen Änderungen oder Arbeiten durch den Auftraggeber oder durch nicht von der Glaserei Kleimann beauftragte Dritte vorgenommen wurden.

8. Oberflächenqualität von Glas und Bauelementen
8.1 Beurteilungsgrundlagen

Die Beurteilung der Oberflächenqualität von Glas und Bauelementen erfolgt nach den jeweils gültigen Richtlinien des Bundesverbands Flachglas e. V., des ift Rosenheim sowie den Vorgaben der VOB/C und den einschlägigen DIN-Normen, soweit diese anwendbar sind.

8.2 Maßstab der Sichtprüfung

Optische Beeinträchtigungen wie Schlieren, Kratzer oder Einschlüsse stellen keinen Mangel dar, wenn sie aus einer Entfernung von 3 Metern bei diffusem Tageslicht und senkrechter Betrachtung auf die Glasfläche nicht deutlich erkennbar sind.

8.3 Technisch bedingte Erscheinungen

Technisch oder materialbedingt unvermeidbare Erscheinungen, insbesondere Farbabweichungen, Spiegelungen, Verzerrungen oder Unterschiede in der Oberflächenstruktur, stellen keinen Mangel dar.

9. Technische Hinweise zu Lüftung, Glas und Nutzung
9.1 Lüftungspflicht

Der Einbau moderner, dichter Bauelemente erfordert ein angepasstes Lüftungsverhalten gemäß DIN 1946-6, um Schimmelbildung zu vermeiden. Die Erstellung eines Lüftungskonzepts ist durch einen Fachplaner vorzunehmen und nicht Bestandteil der Leistungen der Glaserei Kleimann.

9.2 Raumklima und Feuchtigkeit

Eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in den Räumen kann zu Kondensatbildung, Schimmel sowie zu Schäden an Bauelementen führen. Hierfür übernimmt die Glaserei Kleimann keine Haftung, sofern diese auf unzureichendes Lüftungs- oder Heizverhalten zurückzuführen sind.

9.3 Außenseitiger Glasbeschlag

Scheiben mit hohem Wärmeschutz können unter bestimmten Witterungsbedingungen auf der Außenseite beschlagen. Dies stellt keinen Mangel dar, sondern ist ein physikalisch bedingtes Qualitätsmerkmal.

9.4 Sichtbare Spuren

Sichtbare Spuren auf Glasflächen, wie z. B. Abdrücke von Saugern oder Walzen, stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Funktion oder Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen.

10. Haftung
10.1 Grundsatz

Die Glaserei Kleimann haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10.2 Wesentliche Vertragspflichten

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Glaserei Kleimann auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

10.3 Ausnahmen

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.

11 Eigentumsvorbehalt
11.1 Eigentumsvorbehalt

Die von der Glaserei Kleimann gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum der Glaserei Kleimann.

11.2 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen.

11.3 Weiterverarbeitung und Einbau

Werden die gelieferten Waren in ein Gebäude eingebaut oder mit anderen Sachen verbunden, bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen, soweit dies rechtlich möglich ist.

12. Einbeziehung der AGB und Widerrufsbelehrung
12.1 Einbeziehung der AGB

Mit der Unterzeichnung des Angebots bestätigt der Auftraggeber, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Glaserei Kleimann erhalten, gelesen und verstanden zu haben.

12.2 Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern

Sofern dem Auftraggeber als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, bestätigt er mit der Unterzeichnung des Angebots, die Widerrufsbelehrung erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.

12.3 Einverständniserklärung

Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Auftraggeber mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

13. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
13.1 Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Unternehmer oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, ist Gerichtsstand der Sitz der Glaserei Kleimann.

13.2 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt

14. Energieberatung und Förderungen
14.1 Energieberaterleistung

Für die Beantragung von Fördermitteln ist die Beauftragung eines Energieberaters erforderlich. Der Energieberater stellt dem Auftraggeber hierfür eine separate Rechnung, welche direkt vom Auftraggeber an den Energieberater zu begleichen ist.

14.2 Förderung und Rabatt

Sofern und soweit die Glaserei Kleimann im Rahmen einer zeitlich begrenzten Aktion eine Kostenübernahme oder einen Rabatt für den Energieberater anbietet, gilt Folgendes:

Nach Einreichung der Unterlagen werden 50 % der Kosten des Energieberaters im Rahmen der BAFA-Förderung erstattet.

Die verbleibenden 50 % übernimmt die Glaserei Kleimann als zusätzlichen Rabatt und zieht diesen Betrag direkt vom Angebot ab.

14.3 Hinweis zur Förderhöhe

Durch den gewährten Rabatt reduziert sich die förderfähige Gesamtsumme, wodurch sich die Höhe der Förderung entsprechend verringern kann. Eine Haftung für die tatsächliche Bewilligung oder Höhe der Förderung übernimmt die Glaserei Kleimann nicht.

15. Haustüren mit Glaselementen
15.1 Glasversicherung

Bei Haustüren mit Glaselementen im Türblatt wird der Abschluss einer Glasversicherung ausdrücklich empfohlen.

15.2 Austausch bei Glasschäden

Da das Glas bei diesen Türsystemen fest mit dem Türblatt verbunden ist, kann im Falle eines Glasschadens regelmäßig nur das gesamte Türblatt ausgetauscht werden. Ein separater Austausch des Glases ist technisch nicht möglich.

Glaserei Kleimann Meisterbetrieb
Aacherstraße 9, 78259 Mühlhausen-Ehingen, Deutschland
Tel.: 07733 / 9771555 · E-Mail: info@glaserei-kleimann.de

Stand 02.02.2026